Siegfried Jaekel

Service und Organisation

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Siegfried Jaekel - Service und Organisation

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allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand: 01.07.2012)

1.     Begriffsdefinition:

2.     Geltung dieser AGB:

3.     Zustandekommen des Vertrages/Auftrags:

4.     Die Beauftragung der Arbeiten kann bei einmaligen Leistungen
        mündlich oder nach Angebot erfolgen:

Folgende Regelungen greifen:

a. AG und AN formulieren dazu eine Beschreibung der
    zu erbringenden Leistung und - so genau wie möglich – wird eine
    Kostenkalkulation durch den AN aufgestellt.

b. Bei Erteilung durch den AG kann der AN davon
    ausgehen, dass die abgesprochene Leistung auch zur Realisierung kommt
    und somit wird diese auch in Rechnung gestellt.

c. Der AN gibt Auskunft über den Fortschritt der Arbeiten und deren
    Kostenentwicklung.

d. Der AG hat das Recht diese Informationen vom AN ein zu fordern.

e. Stellt sich bei der Durchführung der Arbeiten beim AN die
    Information ein, dass die beidseitig mit Einverständnis
    kalkulierten Kosten erheblich abweichen, hat der AN die Pflicht
    den AG direkt zu informieren, so dass bei möglichem
    zurückziehen des Auftrags durch den AG diesem keine  
    unnötigen Kosten entstehen. Dabei stellt der AN sicher, dass
    diese Information an den AG erfolgt, deutlich bevor die
    Abgeltung der Leistungen die aufgestellten Kosten der
    abgestimmten Kalkulation erreicht.

f. Bei Zurückziehung des Auftrags durch den AG sind die durch
    den AN „eingekaufte Fremdleistungen“ grundsätzlich zu
    begleichen.

g. Erfolgt die Zurückziehung durch den AN hat er keinen Anspruch
    auf die volle für diese Leistung kalkulierte Summe, sondern eine
    Abrechnung auf Basis Stundenlohn tritt dafür ein.

h. Erfolgt die Zurückziehung durch den AG aus "anderen Gründen"
    hat der AN grundsätzlich Anspruch auf Erstattung erbrachter
    Leistungen. Maximal auf die volle für diese Leistung kalkulierte
    Summe. Oder AN und AG einigen sich auf eine
    Aufwandspauschale, die dem AN direkt erstattet wird.

Die Beauftragung von wiederkehrenden Leistungen (Miet- oder Serviceleistungen
z.B. im Bereich Webhosting) erfolgt grundsätzlich die Regelung durch einen Vertrag je Produktart.
Bei mietrelevanten Änderungen zum Produkt werden Nachträge zum Mietvertrag angefertigt. In diesen Nachträgen zum Mietvertrag können die Einmalkosten sowohl der monatliche Mietzins als auch die Mietdauer neu festgelegt werden.

5.     Pflichten des AG
        Der AG hat die Pflicht:

6.     Pflichten des AN und Haftung

7.     Zusätzliche Regelungen bei Aufträgen in Zusammenhang mit Webhosting

8.     Kündigung

9.     Vergütung

10.    Zahlungsbedingungen

11.    Zahlungsverzug

12.    Sonstige Vereinbarungen

      Service und Organisation -

      Siegfried Jaekel
      Eisengraben 31
      48282 Emsdetten
      Tel.: 0 25 72 209 570
      Fax: 0 25 72 209 571
      Mail: info@jaekel-ems.de
      www.jaekel-ems.de